Bestenfalls einen Viertelsieg ...
Was alle Gegner der Vorratsdatenspeicherung eigentlich
erwartet hatten, war, dass sie insgesamt als ein
Verstoß gegen die Grundprinzipien des Datenschutzes
abgelehnt würde. Stattdessen hat das Gericht
festgelegt, dass eine Vorratsdatenspeicherung
verfassungskonform ist, „wenn ihre Ausgestaltung
besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen
entspricht“ (Quelle: heise-online). Denen ist
insbesondere dann Genüge getan, wenn Daten zu
bestimmten Zwecken der Strafverfolgung und
Gefahrenabwehr gespeichert werden. Verworfen wurde
nur eine schwammig-unbestimmte Form der
Vorratsdatenspeicherung für erst später aufgestellte
Fragestellungen und Interessen. Na ja, einen Katalog
relevanter Gefährdungsszenarien wird die Regierung
schon hinbekommen ...
Festgelegt wurde nur, dass die derzeitige, und damit
gekippte Regelung den Anforderungen an Transparenz und
Bestimmbarkeit der Nutzung der erhobenen Daten nicht
genügt. Wird diese hergestellt, so ist zu erwarten,
dass das BVfG eine etwaige erneute Klage abschlägig
bescheiden wird. Und das ist genau das, was unser
Innenminister jetzt so schnell von Frau
Leutheusser-Schnarrenberger fordert: ein schnelles
neues Gesetz, möglichst noch vor dem Sommer.
Warum so schnell? Na, im Herbst entscheidet der EUGh
über die europäischen Vorgaben und vielleicht schlüge
er Herrn de Maiziére damit ein noch nicht
fertigestelltes neues Instrument aus der
datensammeleifrigen Hand. Schauen wir mal, was das
FDP-geführte Justizministerium jetzt macht. Heute
morgen hat Frau Leutheusser-Schnarrenberger ja noch
gegengehalten - hier könnte sich die FDP endlich wieder
ein bisschen als liberal profilieren ... auch wenn der
Markt mal nicht profitieren würde.
Besonders bedrohlich ist übrigens die vom Gericht
vorgenommene Trennung in mittelbar und unmittelbar
genutzte Daten. Die ist relevant, weil „mittelbar
nutzbare“ Daten, wie IP-Adressen, in den Augen des
Gerichtes keinen direkten Datenzugriff darstellen und
deshalb auch weiterhin und sogar - allerdings auch wie
jetzt schon Praxis - ohne Richtervorbehalt genutzt
werden dürfen. Die Abmahnindustrie wirds freuen.
Verständlich ist diese Argumentation indes nicht.
So gesehen hat sich entgegen des ersten Eindruckes
nicht viel Gutes getan. Für die Praxis hat das Urteil
gar keine Folgen und was kommen mag wird sich an dem
orientieren, was Europa entscheidet. Schade, unser BVfG
war auch schonmal besorgter um Freiheit und
Datenschutz.
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Tolkien Tag Bonn, neue Audio-Datei
Der Tolkien-Tag selbst hat wieder gezeigt, dass immer noch Interesse an des Professors Werk besteht, und dass sich immer noch spannende Dinge finden und diskutieren lassen. Es strömten keine Hunderten, aber es kamen doch ein paar dutzend Menschen, die mit viel Interesse und großem Engagement Vortrag nach Vortrag und Workshop für Workshop besuchten. Und die dort auf hohem Niveau, aber auch mit sehr viel Spaß mitarbeiteten und mitdiskutierten.
Ich denke, dass die Deutsche Tolkiengesellschaft da etwas geschaffen hat, das zumindest im deutschsprachigen Raum nicht seines Gleichen findet. Sicher gibt es manch umtriebige literarische Gesellschaft, aber es gibt wohl keine die derart auf die Bevölkerung zugeht und sie erfolgreich zum Mitmachen anregt. Und das auch noch in der Fläche gesehen von Berlin über Hannover, Köln, Bonn bis nach Augsburg und München, und durchaus auch in die Provinz hinein, wie etwa nach Geldern im deutsch-holländischen Grenzgebiet.
Nimmt man jetzt noch die zahlreichen Tolkienstammtische hinzu, so zeigt sich das Bild gelebten literarischen Lebens. Und das, wo heute angeblich keiner mehr liest - lol. Natürlich handelt es sich beim Objekt des Interesses mit Tolkien auch um ein äußerst dankbares Objekt, was die öffentliche Anziehungskraft angeht. Trotzdem zeigt dies, dass man in diesem Land an der Basis wunderbar erfolgreich kulturelle Arbeit machen kann. Natürlich auch mit ganz anderen Themen und Künstlern, aber eben auch mit Tolkien. Das finde ich toll!
Die Gewinner des
Tolkien-Quiz vom Samstag
"die fantastischen 6" sind erschienen ...
Das Buch enthält sechs 40-50-seitige Beiträge, die jeweils das (Haupt-)Werk der Autoren mit ihrer Biographie verbinden. Die jeweiligen Artikel richten sich an den Fan, der mehr über Werk und Autoren wissen möchte sowie an jede Leserin, jeden Leser, die diese sechs für die Phantastik äußerst wichtigen Menschen einfach so näher kennenlernen wollen oder ein besseres Verständnis von Wirken und Rolle der Phantastik über die je persönlichen Zugänge gewinnen möchten.
Die Zusammenstellung gerade dieser Autorinnen und Autoren gewährt damit auch einen Überblick über die gesamte Bandbreite der Phantastik. Mit Mary Shelley beginnt nach recht einhelliger die Science Fiction, aber auch das Horrorgenre verdankt ihr einen prägenden Einfluss. Stoker ist für den Horror wichtig, beeinflusste aber auch die Fantasy. King ist sowieso aus allen drei Hauptbereichen der Phantastik nicht wegzudenken. Dick und Lem stehen für den Einfluss, den Science fiction auf unser Denken und die Gesellschaft hat. Und Tolkien ... na ja, den kennen Sie als Besucher meiner Site ja.
Ich habe für meinen Beitrag das Wichtigste zusammengefasst, was man über Tolkien bei der gegebenen Kürze von nur gut 40 Seiten sagen kann und es mit seiner unspektakulären, aber für das Verständnis der Fantasy doch so wichtigen Vita verbunden, so dass Sie jedem Tolkieninteressierten bedenkenlos, wie ich finde, raten können, den Aufsatz als Einstieg in seine Welt(en) zu lesen. Fast das Gleiche kann man über die alle sechs Aufsätze sagen.
Ein persönlicher Tipp noch - da Sie ja gerade hier sind und die lesen, vermute ich, dass Sie sowieso eine Affinität zur Phantastik haben, für die polyoinos ja weithin steht. Wenn Sie Ihr Interesse (Liebe?) Phantastik jemandem erklären wollen, der da nicht viel mit anfangen kann (Eltern, Partner, Lehrer ...), so stellt die fantastischen 6 einen tolles Geschenk dar.
Also:
Charlotte Kerner (Hrsg.): die fantastischen 6. Weinheim, Basel: Beltz & Gelberg 2010
Bitte? Ich sollte gerade
heute eher etwas über die verbotene (juchhu!)
Vorratsdatenspeicherung schreiben? Sie haben ja recht.
Dazu eine Einschätzung in zwei, drei Tagen, ja?